Hierdurch werden bundesweit Schüler bezugsberechtigter Eltern unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Paketes ist Lernförderung zum Erreichen des wesentlichen Lernziels.
Die Kosten für Nachhilfe können in diesem Zusammenhang in vollem Umfang übernommen werden.
Vorraussetzung für die Übernahme sind:
Leistungsberechtigung nach SGBII oder
Anspruch auf Sozialhilfe oder
Anspruch auf Kinderzuschlag oder
Anspruch auf Wohngeld
und
Bestätigung des Bedarfes durch die Schule.
Sie haben Fragen: Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung.
